Ein Hotelprojekt in Deutschland wird an zwei Stellen geprüft, und beide lesen Papier. Für das Brandverhalten gilt in öffentlich zugänglichen Bereichen schwer entflammbar — B1 nach DIN 4102, heute in der europäischen Klassifizierung nach EN 13501-1 ausgedrückt. Darüber steht die Beherbergungsstättenverordnung, und die ist Landesrecht: sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, maßgeblich ist die des Standorts und nicht die des Planungsbüros. Barrierefreiheit und Rettungswege werden im selben Termin geprüft, nicht in einem zweiten.
Der teure Irrtum besteht darin, EN 1021-1 und 1021-2 mit B1 gleichzusetzen. Zigarette und Streichholz prüfen das Polstermöbel, die Baustoffklasse ist eine andere Frage — und internationale Ketten verlangen zusätzlich Crib 5 nach BS 5852. Geprüft wird jeweils der Verbund aus Schaum und Bezug, so wie er gefertigt wird: derselbe Bezug auf einem anderen Schaum ergibt ein anderes Ergebnis. Dazu kommen die Scheuertouren nach Martindale, die im Zimmer und in der Lobby unterschiedlich ausfallen und im Leistungsverzeichnis getrennt stehen sollten.
So arbeiten wir daran: Zu jeder Anforderung nennen wir die Kollektionen, für die der Hersteller die Konformität erklärt und dokumentiert hat, mit den Originalprüfberichten — und die Normen, die ein konkretes Projekt verlangt, werden an der Herstellerdokumentation bestätigt statt behauptet. Ins Leistungsverzeichnis kommt, was der Wettbewerb oft weglässt: Brandprüfzeugnisse für jedes Polsterbauteil, geprüfte Verbundmuster statt loser Materialien, Scheuertouren nach Bereich, ein Austauschprogramm mit festen Preisen und ein Musterzimmer, das vor Produktionsbeginn freigegeben wird. Finish-Muster sind kostenpflichtig und der Betrag wird bei Auftragsbestätigung vollständig gutgeschrieben; Liefertermine werden bei Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt.
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