Im Gesundheitsbau kommen zwei Anforderungswelten zusammen. Die erste ist der Brandschutz: in öffentlich zugänglichen Bereichen gilt schwer entflammbar nach DIN 4102 beziehungsweise EN 13501-1, für Polstermöbel kommen die Prüfungen nach EN 1021-1 und 1021-2 hinzu, und Sitzmöbel in Wartebereichen werden sinnvollerweise nach EN 16139 in der Nutzungsstufe für starke Beanspruchung ausgeschrieben. Die zweite ist die Hygiene, und sie steht in keinem Katalog: sie steht im Reinigungs- und Desinfektionsplan des Hauses.
Genau dort entsteht der teure Fehler. Textil gehört ins Büro; im klinischen Bereich braucht es porenfreie Oberflächen — Objektvinyl oder Integralschaum — mit dicht geschlossenen Nähten und gerundeten Kanten, denn die Fuge zwischen zwei Bauteilen ist der Ort, an dem Keime bleiben, und die scharfe Kante ist eine Verletzungsquelle. Fragen Sie schriftlich nach der Beständigkeit gegen die tatsächlich verwendeten Mittel: Hypochlorit, Wasserstoffperoxid, quartäre Ammoniumverbindungen, Isopropanol. Und eine antibakterielle Aussage ohne Prüfbericht nach ISO 22196 ist Werbung, kein Nachweis.
Was wir beitragen, ist die Aktenlage. Zu jeder Position nennen wir die Kollektion, für die der Hersteller die Konformität erklärt und dokumentiert hat, mit Originalprüfberichten; eine antibakterielle Aussage ohne Bericht nach ISO 22196 kommt bei uns gar nicht erst ins Dokument. Ins Leistungsverzeichnis gehören Reinigungsanweisungen je Produkt, Beständigkeitsnachweise gegen die eingesetzten Mittel, eine schriftliche Zusage gegen Delamination, Farbfamilien für die Stationskennzeichnung, Gewicht und Stapelbarkeit für die Bodenreinigung sowie bariatrische Varianten, wo die Nutzung sie verlangt. Finish-Muster sind kostenpflichtig, der Betrag wird bei Auftragsbestätigung vollständig gutgeschrieben, und die Liefertermine halten wir im selben Moment schriftlich fest.
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